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Wie viel darfst du bei einem Minijob verdienen? Gib deinen Stundenlohn und deine Wochenstunden ein und sieh sofort, ob du unter der Grenze von 603 € im Monat bleibst.
Mindestlohn 2026: 13,90 € / Stunde
Gerechnet mit ⌀ 4,33 Wochen pro Monat.
Das ist ein Minijob
Du bleibst unter der Grenze von 603 € im Monat.
Unverbindliche Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen im Einzelfall.
Bei einem Minijob (geringfügige Beschäftigung) darfst du im Jahr 2026 bis zu 603 € im Monat verdienen – das sind 7.236 € im Jahr. Bis zu dieser Grenze bleibt dein Verdienst für dich steuer- und sozialabgabenfrei.
Seit 2022 ist die Verdienstgrenze dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Sie steigt also automatisch, wenn der Mindestlohn steigt. Die Formel lautet:
Mindestlohn × 130 ÷ 3 (aufgerundet auf volle Euro).
Für 2026 ergibt das bei einem Mindestlohn von 13,90 €: 13,90 € × 130 ÷ 3 = 603 € pro Monat.
Verdienst du dauerhaft mehr als 603 € im Monat, wird aus dem Minijob ein Midijob im sogenannten Übergangsbereich (bis 2.000 € im Monat). Dann zahlst du reduzierte Sozialversicherungsbeiträge und bist regulär kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert.
Im Jahr 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 € im Monat beziehungsweise 7.236 € im Jahr. Bis zu dieser Grenze bleibt die Beschäftigung ein Minijob.
Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und wird so berechnet: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Bei einem Mindestlohn von 13,90 € ergibt das 603 € pro Monat.
Wer dauerhaft mehr als 603 € im Monat verdient, ist kein Minijobber mehr, sondern arbeitet im Übergangsbereich (Midijob) und wird sozialversicherungspflichtig – allerdings mit reduzierten Beiträgen.
Ja. Ein unvorhersehbares Überschreiten (zum Beispiel durch Krankheitsvertretung) ist in bis zu zwei Kalendermonaten pro Jahr erlaubt. Entscheidend ist, dass der Jahresverdienst die Jahresgrenze von 7.236 € nicht planmäßig übersteigt.
In der Regel nicht: Der Arbeitgeber führt meist eine Pauschalabgabe ab, für dich bleibt der Verdienst steuer- und sozialabgabenfrei. Von der Rentenversicherung kannst du dich auf Antrag befreien lassen.
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