Deine Angaben
Bis 603 € pro Monat gilt die Beschäftigung als Minijob.
Dein Ergebnis
Voll abgabenfrei – der erste Minijob neben dem Hauptjob bleibt dir komplett.
Unverbindliche Orientierung, keine Steuerberatung. Gilt für den ersten Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob.
Wichtig: Nur ein Minijob neben dem Hauptjob ist abgabenfrei. Ein zweiter Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist dann steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Minijob neben dem Hauptjob – was bleibt dir?
Wenn du bereits einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hast, darfst du daneben einen Minijob ausüben – und der bleibt für dich komplett steuer- und sozialabgabenfrei. Der Arbeitgeber zahlt die Pauschalabgaben, für dich fallen keine Abzüge an. Du behältst also den vollen Verdienst bis 603 € im Monat.
So rechnest du
Verdienst = das, was dir bleibt (solange du unter 603 € liegst). Verdienst du mehr als 603 € im Monat, ist es kein Minijob mehr, sondern eine reguläre Beschäftigung, die mit deinem Hauptjob zusammengerechnet und voll versteuert wird. Ein zweiter Minijob lohnt sich daher deutlich weniger als der erste.
Häufige Fragen
Darf ich neben meinem Hauptjob einen Minijob haben?
Ja. Der erste Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt steuer- und abgabenfrei; du behältst den vollen Verdienst bis 603 €.
Was bleibt mir vom Minijob neben dem Hauptjob?
In der Regel der komplette Betrag, da der Arbeitgeber die Pauschalabgaben trägt und für dich keine Abzüge anfallen.
Was ist mit einem zweiten Minijob?
Ein zweiter Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig – er lohnt sich deutlich weniger.
Muss mein Arbeitgeber davon wissen?
Du musst den Minijob deinem Hauptarbeitgeber nicht zwingend offenlegen, aber dem Minijob-Arbeitgeber den Hauptjob mitteilen, damit korrekt abgerechnet wird.
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