Minijob neben dem Hauptjob: Das musst du beachten

Viele Menschen, die bereits in einem festen Beschäftigungsverhältnis stehen, denken irgendwann über einen Nebenverdienst nach. Sei es, weil das Gehalt nicht für alle Wünsche reicht, weil man eine neue Tätigkeit ausprobieren möchte oder weil man sich etwas für einen besonderen Zweck zurücklegen will. Ein Minijob klingt dabei nach der einfachsten Lösung: begrenzte Stunden, keine großen Abgaben, unkomplizierter Einstieg. Doch wer neben einem Hauptjob einen Minijob annimmt, sollte ein paar Regeln kennen – denn es gibt durchaus Situationen, in denen es komplizierter wird, als erwartet.

Grundregel: Ein Minijob bleibt abgabenfrei

Die gute Nachricht zuerst: Wenn du neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob genau einen Minijob ausübst, bleibt dieser Minijob für dich als Arbeitnehmer in der Regel abgabenfrei. Du zahlst keine Sozialversicherungsbeiträge auf den Minijob-Verdienst, und der Arbeitgeber des Minijobs übernimmt die pauschalen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung sowie eine Pauschalsteuer.

Das bedeutet konkret: Dein Bruttoverdienst aus dem Minijob kommt dir weitgehend ungekürzt zugute. Wenn du beispielsweise 500 Euro im Minijob verdienst, erhältst du auch rund 500 Euro ausgezahlt – abzüglich möglicher individueller Steuer, falls der Minijob nicht pauschal versteuert wird. Der steuerliche Aspekt wird weiter unten erklärt.

Die 603-Euro-Grenze gilt dabei für den Minijob allein – der Verdienst aus dem Hauptjob zählt nicht mit. Du kannst also im Hauptjob 3.000 Euro verdienen und daneben bis zu 603 Euro im Minijob – das ist kein Problem.

Der wichtige Unterschied: Erster und zweiter Minijob

Hier liegt die häufigste Fehlerquelle: Wenn du neben deinem Hauptjob mehrere Minijobs ausübst, gilt für jeden weiteren Minijob eine andere Regelung.

Den ersten Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob kannst du – wie oben beschrieben – abgabenfrei ausüben. Ab dem zweiten Minijob hingegen wird es anders: Dieser zweite Minijob wird sozialversicherungsrechtlich mit deinem Hauptjob zusammengerechnet. Das bedeutet, du bist dann auf den Gesamtverdienst (Hauptjob plus zweiter Minijob) sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber des zweiten Minijobs muss entsprechend abrechnen.

Ein Beispiel: Du arbeitest hauptberuflich bei einem Unternehmen für 2.500 Euro brutto. Nebenbei erledigst du Dateneingabe für 300 Euro – das ist Minijob Nummer eins, abgabenfrei. Dann nimmst du noch Korrekturarbeiten für 200 Euro an – das ist Minijob Nummer zwei. Dieser wird zusammen mit dem Hauptjob sozialversicherungsrechtlich bewertet. Du zahlst auf diese 200 Euro (und der Arbeitgeber) die üblichen Sozialversicherungsbeiträge. Das ist nicht verboten, aber du verlierst die Abgabenfreiheit für diesen Teil.

Muss ich meinen Hauptarbeitgeber informieren?

Das hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. Viele Arbeitsverträge enthalten eine Klausel, die besagt, dass Nebentätigkeiten dem Arbeitgeber gemeldet oder von ihm genehmigt werden müssen. Das ist rechtlich zulässig – Arbeitgeber dürfen solche Klauseln aufnehmen, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Wenn eine solche Klausel in deinem Vertrag steht, solltest du deinen Nebenjob vorab melden oder die Genehmigung einholen. Der Arbeitgeber darf die Genehmigung verweigern, wenn der Nebenjob in Konkurrenz zu seinem Unternehmen steht oder deine Leistungsfähigkeit im Hauptjob beeinträchtig. Einen harmlosen Homeoffice-Minijob ohne inhaltlichen Bezug zum Hauptjob wird ein vernünftiger Arbeitgeber in der Regel genehmigen.

Wichtig: Fehlt eine solche Klausel in deinem Vertrag, hast du grundsätzlich das Recht, Nebentätigkeiten auszuüben – vorausgesetzt, die Arbeitszeitgesetze werden eingehalten und es entsteht kein Interessenkonflikt. Trotzdem ist Transparenz gegenüber dem Hauptarbeitgeber in den meisten Fällen der klügere Weg.

Arbeitszeitgesetz: Was du im Blick behalten musst

Das Arbeitszeitgesetz gilt für beide Beschäftigungen zusammen. Es schreibt vor, dass du täglich nicht mehr als zehn Stunden arbeiten und nach der Arbeit eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden einhalten darfst. Wenn du also im Hauptjob acht Stunden arbeitest, darfst du am selben Tag in Summe maximal zwei weitere Stunden für den Nebenjob tätig sein – und danach brauchst du die Ruhezeit.

Homeoffice-Minijobs mit flexibler Zeiteinteilung bieten hier einen praktischen Vorteil: Du kannst abends oder am Wochenende arbeiten, wenn der Hauptjob ruht. Trotzdem solltest du im Blick behalten, dass auch Wochenendarbeit unter das Arbeitszeitgesetz fällt und Erholungszeiten einhalten muss. Wer dauerhaft zu wenig schläft oder sich überlastet, schadet letztlich beiden Arbeitsverhältnissen.

Steuerliche Einordnung des Minijobs

Für die Lohnsteuer gibt es beim Minijob neben dem Hauptjob zwei Varianten:

Pauschalversteuerung: Der Arbeitgeber des Minijobs versteuert deinen Lohn pauschal mit 2 %. Das ist für dich als Arbeitnehmer unkompliziert – dieser Lohn taucht in deiner Einkommensteuererklärung nicht mehr auf, du musst ihn nicht angeben. Das ist die einfachste und häufigste Variante.

Individuelle Versteuerung: Dein Minijob-Lohn wird nach deiner Lohnsteuerklasse versteuert. Da du bereits einen Hauptjob hast und dort die Steuerklasse I, III oder IV nutzt, wird der Minijob dann in Steuerklasse VI abgerechnet – das ist die ungünstigste Klasse und führt zu erheblichen Abzügen. Das lohnt sich in der Praxis kaum, außer in bestimmten Einzelfällen, die ein Steuerberater einschätzen kann.

Die meisten Menschen mit Hauptjob und einem Minijob entscheiden sich deshalb für die Pauschalversteuerung. Diese Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung – für deine persönliche Situation wende dich an einen Steuerberater oder die Minijob-Zentrale.

Was ist mit Urlaub und Krankheit im Minijob?

Das wird oft vergessen: Auch Minijobber haben arbeitsrechtliche Ansprüche. Gesetzlicher Mindesturlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung gelten grundsätzlich auch im Minijob, wenn es sich um ein echtes Beschäftigungsverhältnis handelt. Die konkreten Ansprüche hängen von deinem Arbeitsvertrag und der wöchentlichen Arbeitszeit ab.

Wenn du krank bist und im Hauptjob krankgeschrieben wirst, gilt das nicht automatisch für den Minijob – du müsstest dort ebenfalls krankschreiben lassen oder deinen Arbeitgeber informieren. Das ist manchmal umständlich, aber korrekt.

Häufige Fragen

Wie viele Minijobs darf ich neben meinem Hauptjob haben?

Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Anzahl der Minijobs. Aber: Nur der erste Minijob bleibt abgabenfrei. Alle weiteren werden mit dem Hauptjob zusammengerechnet und sind sozialversicherungspflichtig. Außerdem musst du das Arbeitszeitgesetz einhalten, was die praktische Zahl begrenzt.

Wirkt sich der Minijob auf mein Arbeitslosengeld aus, wenn ich den Hauptjob verliere?

Der Minijob allein begründet keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, da er nicht sozialversicherungspflichtig ist. Wenn du jedoch deinen Hauptjob verlierst, wird das Minijob-Einkommen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes in der Regel berücksichtigt, da du weiterhin beschäftigt bist. Wie sich das konkret auswirkt, hängt vom Einzelfall ab – die Agentur für Arbeit gibt hier Auskunft.

Muss ich den Minijob in der Steuererklärung angeben?

Bei pauschal versteuertem Minijob: nein, du musst ihn nicht angeben. Der Verdienst ist mit der 2-%-Pauschalsteuer des Arbeitgebers bereits abgegolten. Bei individuell versteuertem Minijob hingegen: ja, du musst ihn in der Anlage N angeben.

Fazit

Ein Minijob neben dem Hauptjob ist für viele eine unkomplizierte und lohnende Möglichkeit zum Nebenverdienst. Solange es nur ein Minijob ist, bleibt er abgabenfrei. Die wichtigsten Punkte: Klausel im Arbeitsvertrag prüfen, Arbeitszeitgesetz einhalten und bei mehreren Nebenjobs die sozialversicherungsrechtlichen Folgen kennen.

Homeoffice-Minijobs ansehen – und wenn du Fragen zu Steuern beim Minijob hast, hilft dir unser Artikel zu Steuern und der 603-€-Regel weiter.

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